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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden Bestimmungen regeln das Rechtsverhältnis für alle Reiseverträge zwischen dem Kunden (nachfolgend „Reisender“) und der Semesterkur UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „Reiseveranstalter“ oder „Semesterkur“). Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sowie der Artikel 250 und 252 des Einführungsgesetzes zum BGB (EGBGB) und füllen diese aus.


§ 1 Vertragsschluss

1.1 Mit der Buchungsanfrage (z. B. über das Online-Buchungsformular auf der Website oder per E-Mail) bietet der Reisende Semesterkur den Abschluss eines Reisevertrages auf Grundlage der jeweiligen Reiseausschreibung verbindlich an. Bei einer Buchung über das Online-Formular wird das verbindliche Angebot durch Betätigen des Buttons „Zahlungspflichtig buchen“ bzw. „Jetzt buchen“ abgegeben. Der Reisende hat die Möglichkeit, die Zahlung über die im Buchungsprozess angebotenen Zahlungsmethoden (z. B. Kreditkarte, SEPA-Lastschrift oder Banküberweisung) abzuwickeln.

1.2 Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Buchungs- und Reisebestätigung von Semesterkur beim Reisenden auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) zustande.

1.3 Der anmeldende Reisende haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.4 Soweit Leistungen verfügbar sind, können Zusatzoptionen (z. B. Leihausrüstung, Sportkurse oder Versicherungen) nach Vertragsschluss nachträglich über das Nachbuchungsformular ergänzt werden. Für jede nachträgliche Änderung oder Umbuchung nach erfolgter Buchungsbestätigung kann Semesterkur eine Bearbeitungsgebühr von 9 € pro Vorgang erheben, es sei denn, die Notwendigkeit der Änderung beruht auf einem Verschulden von Semesterkur.

1.5 Für vermittelte Fremdleistungen (z. B. Einzelleistungen externer Anbieter) gelten vorrangig die Reise- und Geschäftsbedingungen des jeweiligen Leistungsträgers, auf die vor der Buchung gesondert hingewiesen wird.


§ 2 Leistungen, Zahlungsmodalitäten und Insolvenzsicherung

2.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Angebots sowie den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung.

2.2 Zur Absicherung der Kundengelder hat Semesterkur eine gesetzlich vorgeschriebene Insolvenzversicherung abgeschlossen. Ein Sicherungsschein wird dem Reisenden vor Leistung der ersten Zahlung mit der Reisebestätigung zur Verfügung gestellt (§ 651r BGB). Zahlungen auf den Reisepreis sind erst nach Aushändigung des Sicherungsscheins fällig.

2.3 Nach Vertragsschluss und Übergabe des Sicherungsscheins ist eine Anzahlung fällig, deren Höhe und Fälligkeit in der Reiseausschreibung bzw. Buchungsbestätigung ausgewiesen wird. Die Restzahlung ist spätestens zu dem in der Reisebestätigung genannten Termin vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben wurde und die Reise nicht mehr aus den in § 9 genannten Gründen abgesagt werden kann. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 30 Tage vor Reiseantritt) wird der gesamte Reisepreis sofort fällig.

2.4 Leistet der Reisende die Anzahlung oder Restzahlung nicht zu den vereinbarten Fälligkeitsterminen, obwohl Semesterkur zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Reisenden besteht, ist Semesterkur berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Reisenden mit Rücktrittskosten gemäß § 7 zu belasten.

2.5 Der Reisende wird ausdrücklich auf die Empfehlung hingewiesen, eine Reiserücktrittskostenversicherung sowie eine Versicherung zur Deckung von Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit (Auslandskrankenversicherung) abzuschließen.


§ 3 Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

3.1 Semesterkur unterrichtet den Reisenden vor Vertragsschluss über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten.

3.2 Der Reisende ist für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften selbst verantwortlich. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen (z. B. die Verweigerung der Einreise), gehen zu Lasten des Reisenden, es sei denn, Semesterkur hat schuldhaft unzureichend oder falsch informiert.


§ 4 Vermittelte Beförderungsleistungen

4.1 Soweit Semesterkur ausdrücklich in fremdem Namen Beförderungsleistungen vermittelt (z. B. Linienflüge oder reguläre Bahn- und Busverbindungen fremder Unternehmen), haftet Semesterkur als Vermittler nur für die ordnungsgemäße Vermittlung und Beratung, nicht jedoch für die Durchführung der Beförderung selbst. Für die Beförderungsleistung gelten die Tarif- und Beförderungsbedingungen des ausführenden Beförderungsunternehmens.


§ 5 Mitwirkungspflichten und Reiseunterlagen

5.1 Der Reisende ist verpflichtet, die ihm übermittelten Reiseunterlagen (insbesondere Buchungsbestätigung, Rechnung, Tickets) unverzüglich nach Erhalt auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und Semesterkur über etwaige Fehler oder Abweichungen unverzüglich zu unterrichten.

5.2 Auftretende Reisemängel sind der örtlichen Reiseleitung von Semesterkur oder unmittelbar gegenüber Semesterkur unter den angegebenen Kontaktdaten unverzüglich anzuzeigen (§ 651o BGB). Unterlässt der Reisende die Mängelanzeige schuldhaft, treten Ansprüche auf Minderung (§ 651m BGB) oder Schadensersatz (§ 651n BGB) insoweit nicht ein.


§ 6 Preis- und Leistungsänderungen

6.1 Änderungen wesentlicher Reiseleistungen gegenüber dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und von Semesterkur nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind vor Reisebeginn nur gestattet, soweit die Änderungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Semesterkur wird den Reisenden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis auf einem dauerhaften Datenträger klar und verständlich informieren.

6.2 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, innerhalb einer von Semesterkur gesetzten angemessenen Frist entweder der Änderung zuzustimmen, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Ersatzreise zu verlangen, wenn Semesterkur eine solche anbieten kann. Reagiert der Reisende innerhalb der gesetzten Frist nicht, gilt das Angebot zur Leistungsänderung als angenommen.

6.3 Semesterkur behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle einer Erhöhung der Beförderungskosten (insbesondere Treibstoffkosten), der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen oder einer Änderung der für die Reise geltenden Wechselkurse nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen der §§ 651f und 651g BGB anzupassen, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als 20 Tage liegen. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Reisende berechtigt, kostenfrei vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen.


§ 7 Rücktritt durch den Reisenden, Stornopauschalen, Ersatzteilnehmer und Flexi-Buchung

7.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Semesterkur unter den angegebenen Kontaktdaten zu erklären; die Schriftform oder Textform (z. B. per E-Mail) wird aus Beweisgründen empfohlen.

7.2 Tritt der Reisende vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, verliert Semesterkur den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann Semesterkur eine angemessene Entschädigung verlangen (§ 651h BGB). Semesterkur hat die folgenden Entschädigungspauschalen festgelegt, die sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem vereinbarten Reisebeginn bestimmen:

Zeitraum vor Reisebeginn Stornogebühr (% des Reisepreises)
Bis 30 Tage vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises
Vom 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 30 % des Reisepreises
Vom 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 40 % des Reisepreises
Vom 14. bis 8. Tag vor Reisebeginn 60 % des Reisepreises
Ab dem 7. Tag vor Reisebeginn / Nichtantritt 100 % des Reisepreises

Dem Reisenden bleibt in jedem Fall der Nachweis gestattet, dass Semesterkur überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist als die geforderte Pauschale. Semesterkur behält sich vor, anstelle der Pauschalen eine individuell berechnete, höhere Entschädigung zu fordern, sofern Semesterkur nachweist, dass wesentlich höhere Aufwendungen entstanden sind.

7.3 Optionale Flexi-Buchung: Hat der Reisende bei der Buchung die Zusatzoption „Flexi-Buchung“ gewählt und bezahlt, ist er berechtigt, bis einschließlich 14 Tage vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn ohne Angabe von Gründen vom Reisevertrag zurückzutreten. Im Falle eines solchen fristgerechten Rücktritts erhält der Reisende den gesamten gezahlten Betrag einschließlich der Flexi-Gebühr zu 100 % erstattet. Nach Ablauf dieser Frist (weniger als 14 Tage vor Reisebeginn) gelten die regulären Stornierungsbedingungen gemäß Ziffer 7.2.

7.4 Vertragsübertragung auf Ersatzteilnehmer: Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt (§ 651e BGB). Die Erklärung ist auf einem dauerhaften Datenträger abzugeben. Semesterkur kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den vertraglichen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der ursprüngliche Reisende als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden angemessenen und tatsächlich entstandenen Mehrkosten.


§ 8 Nicht in Anspruch genommene Einzelleistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren Erbringung Semesterkur bereit und in der Lage war, aus Gründen, die dem Reisenden zuzurechnen sind (z. B. infolge vorzeitiger Rückreise, Krankheit oder sonstiger persönlicher Umstände), nicht in Anspruch, hat er keinen Anspruch auf anteilige Rückerstattung des Reisepreises. Semesterkur wird sich bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen, es sei denn, es handelt sich um völlig unerhebliche Leistungen.


§ 9 Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

9.1 Semesterkur kann bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn:

  1. in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie der Zeitpunkt angegeben ist, bis zu welchem die Rücktrittserklärung dem Reisenden vor dem vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss, und
  2. in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist deutlich angegeben sind.

9.2 Ein Rücktritt ist dem Reisenden gegenüber spätestens bis zum in der Bestätigung genannten Tag, bei Fahrten von mehr als sechs Tagen spätestens 21 Tage vor Reiseantritt, zu erklären. Semesterkur ist verpflichtet, den Reisenden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen über die Nichtdurchführung der Reise zu unterrichten und die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden dem Reisenden unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des Rücktritts, vollständig erstattet.


§ 10 Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

Semesterkur kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch Semesterkur oder die örtliche Reiseleitung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt Semesterkur aus diesem Grund, behält Semesterkur den Anspruch auf den Reisepreis; Semesterkur muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt werden. Eventuelle Mehrkosten für die vorzeitige Rückbeförderung trägt der kündigende Reisende selbst. Wird eine pauschalierte Bearbeitungsgebühr erhoben, bleibt dem Reisenden der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden oder Aufwand überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist.


§ 11 Haftungsbeschränkung

11.1 Die vertragliche Haftung von Semesterkur für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt (§ 651p BGB).

11.2 Semesterkur haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen Dritter), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen gekennzeichnet wurden.


§ 12 Verjährung

Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651i Abs. 3 Nr. 1 bis 7 BGB verjähren in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.


§ 13 Foto- und Videoaufnahmen

Die Anfertigung und Veröffentlichung von Foto- und Videoaufnahmen einzelner Reisender zu Werbe- und Marketingzwecken (z. B. auf Social-Media-Kanälen oder der Website von Semesterkur) erfolgt ausschließlich auf Basis einer gesonderten, freiwilligen und jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerruflichen Einwilligung der betroffenen Personen. Übersichts- und Landschaftsaufnahmen werden unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen des Kunsturhebergesetzes (KUG) und der DSGVO angefertigt.


§ 14 Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung deiner personenbezogenen Daten im Rahmen des Reisevertrags sowie zu deinen Betroffenenrechten findest du in unserer Datenschutzerklärung.


§ 15 Streitbeilegung und Schlussbestimmungen

15.1 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Unsere E-Mail-Adresse lautet: kontakt@semesterkur.de.

15.2 Semesterkur ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen.

15.3 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.


Semesterkur UG (haftungsbeschränkt)
Ernst-Weyden-Straße 15
51105 Köln
Deutschland

Geschäftsführer: Andrés Mora
E-Mail: kontakt@semesterkur.de
Telefon: +49 30 588 49 210
Registergericht: Amtsgericht Köln, HRB 125723
USt-IdNr.: DE461168928

Stand: Oktober 2026